Aspekte der gewässerschonenden Bewirtschaftung

gewässerschonend       Fördermöglichkeiten


Was soll geschützt werden?

Teiche sind per Definition künstlich angelegte, ablassbare, flache Stillgewässer. Obwohl künstlich entstanden, erfüllen sie besonders in von Natur aus gewässerarmen Landschaften eine wichtige Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Hier gibt es Edelkrebse und Teichmuscheln, wachsen Röhrichte und Teichrosen. Insbesondere extensiv genutzte alte Karpfenteiche sind häufig regelrechte Vogelparadiese: Eisvögel, Fischadler und seltene Entenarten sind auf solche Biotope angewiesen.

Fischteiche entnehmen ihr Wasser normalerweise aus Bächen und geben es auch dorthin wieder zurück. Daher haben sie maßgeblichen Einfluss auf die Wasserqualität der Bäche, in die sie ihr Wasser entlassen. Hierbei sind positive Einflüsse, z.B. durch Pufferung von saurem Schneeschmelzwasser in gekalkten Teichen, ebenso möglich, wie negative Einflüsse. Problematisch ist insbesondere das Ablassen von Schlamm, der sehr hohe Nährstoff-Frachten (Phosphor) enthalten kann, in Bäche oder unterliegende Teiche. Die nachfolgende Aufstellung gibt Hinweise dazu, wie sie ihren Teich möglichst gewässerschonend bewirtschaften können.



Was kann ich tun, um meinen Teich gewässerschonend zu nutzen?


Fördermöglichkeiten

Ökologisch wertvolle Teiche können durch das Vertragsnaturschutz-Programm gefördert werden. Dazu müssen in der Regel mindestens xxxxx% der Teichfläche verlandet sein. Die Förderung kann bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördert die "Extensivierung der Teichwirtschaft" unter der Förderkennung K81. Derzeit werden 200 €/ha Teichfläche ausbezahlt. Um die Förderung zu bekommen, muss diese beim zuständigen Landwirtschaftsamt beantragt werden.
In der folgenden Tabelle stehen die Besatz-Obergrenzen für die Regionen Oberfranken und Mittelfranken (Aischgrund):


Oberfranken Mittelfranken
Karpfen (K1/ha) 2500 3000
Karpfen (K2/ha) 500 600
Schleien (S1/ha) 4000 5000
Schleien (S2/ha) 2000 2500
Schleien (S3/ha) 1200 1500


Außerdem müssen folgende Richtlinien eingehalten werden:

Zur Teichfläche zählen die Wasserfläche und ein 4 m breiter Uferrandstreifen, soweit dieser nicht als Acker- oder Grünlandfläche im Mehrfachantrag erfasst ist (nur Mittelfranken?).

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