Teiche sind per Definition künstlich angelegte, ablassbare, flache Stillgewässer. Obwohl künstlich entstanden, erfüllen sie besonders in von Natur aus gewässerarmen Landschaften eine wichtige Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Hier gibt es Edelkrebse und Teichmuscheln, wachsen Röhrichte und Teichrosen. Insbesondere extensiv genutzte alte Karpfenteiche sind häufig regelrechte Vogelparadiese: Eisvögel, Fischadler und seltene Entenarten sind auf solche Biotope angewiesen.
Fischteiche entnehmen ihr Wasser normalerweise aus Bächen und geben es auch dorthin wieder zurück. Daher haben sie maßgeblichen Einfluss auf die Wasserqualität der Bäche, in die sie ihr Wasser entlassen. Hierbei sind positive Einflüsse, z.B. durch Pufferung von saurem Schneeschmelzwasser in gekalkten Teichen, ebenso möglich, wie negative Einflüsse. Problematisch ist insbesondere das Ablassen von Schlamm, der sehr hohe Nährstoff-Frachten (Phosphor) enthalten kann, in Bäche oder unterliegende Teiche. Die nachfolgende Aufstellung gibt Hinweise dazu, wie sie ihren Teich möglichst gewässerschonend bewirtschaften können.
Was kann ich tun, um meinen Teich gewässerschonend zu nutzen?
- Wenn sie nicht aus finanziellen Gründen auf hohe Fischerträge angewiesen sind, nutzen sie ihren Teich möglichst extensiv (niedriger Fischbesatz). Dadurch sinkt auch das Risiko von Sauerstoffmangel für die Fische und sonstige Komplikationen. Insbesondere extensiv genutzte Karpfenteiche können sehr artenreiche Biotope sein.
- Generell sind Karpfenteiche günstiger zu bewerten als Forellenteiche. Karpfen ernähren sich als Allesfresser z.T. aus dem Teich und benötigen - wenn überhaupt - nur Zufütterung auf pflanzlicher Basis. Während Regenbogenforellen erst zwischen 1880 und 1890 aus Nordamerika eingeführt wurden, wird Karpfenhaltung in Mitteleuropa schon seit dem frühen Mittelalter betrieben. Insbesondere alte Karpfenteiche sollten daher weiterhin als solche gepflegt und genutzt werden.
- Füttern sie angepasst: Nur soviel füttern, wie gefressen wird!
- Fischen sie langsam ab. Besonders gegen Ende, wenn ein Teil des Teichbodens schon sichtbar wird, das Wasser möglichst langsam ablassen. Dadurch wird der Austrag von Schlamm und Nährstoffen in den Bach verringert.
- Günstig ist ein Abfischgraben oder eine Abfischgrube hinter dem Teich: Dadurch wird beim Abfischen weniger Schlamm aufgewirbelt, da man nicht im Teich selbst hantieren muss.
- Forellenteiche sollten nach der Produktionsperiode gereinigt werden. Dazu wird die Schlamm/Wasser-Suspension mit einem Güllefass o.ä. abgepumpt und auf ein nahegelegenes Feld aufgebracht. Bei intensiv genutzten Forellenteichen ist ein Absetzbecken hinter den Teichen notwendig.
- Günstig wirken sich Wasserpflanzen insbesondere an Karpfenteichen aus: Die Pflanzen sind in der Lage, überschüssige Nährstoffe zu binden.
Fördermöglichkeiten
Ökologisch wertvolle Teiche können durch das Vertragsnaturschutz-Programm gefördert werden. Dazu müssen in der Regel mindestens xxxxx% der Teichfläche verlandet sein. Die Förderung kann bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördert die "Extensivierung der Teichwirtschaft" unter der Förderkennung K81. Derzeit werden 200 €/ha Teichfläche ausbezahlt. Um die Förderung zu bekommen, muss diese beim zuständigen Landwirtschaftsamt beantragt werden.
In der folgenden Tabelle stehen die Besatz-Obergrenzen für die Regionen Oberfranken und Mittelfranken (Aischgrund):
|
Oberfranken |
Mittelfranken |
Karpfen (K1/ha) |
2500 |
3000 |
Karpfen (K2/ha) |
500 |
600 |
Schleien (S1/ha) |
4000 |
5000 |
Schleien (S2/ha) |
2000 |
2500 |
Schleien (S3/ha) |
1200 |
1500 |
Außerdem müssen folgende Richtlinien eingehalten werden:
- Mineralische Düngung ist nicht erlaubt. Zur Düngung sollen (falls überhaupt notwendig) organische Dünger verwendet werden, z.B. Festmist, Heu oder Gras. Die Ansaat auf dem Teichboden ist möglich.
- Die Frühjahrskalkung mit Branntkalk ist nicht gestattet, um Amphibien und deren Laich zu schützen.
- Zur Fütterung dürfen nur unverarbeitete Futtermittel verabreicht werden (z.B Getreide, auch gequetscht, Leguminosen, Raps). Fertigfutter und andere industriell aufbereitete Futtermittel, wie z.B. Sojaextraktionsschrot sind nicht erlaubt.
- Der Abfischtermin ist mindetens 5 Tage vorher dem Landwirtschaftsamt anzuzeigen.
Zur Teichfläche zählen die Wasserfläche und ein 4 m breiter Uferrandstreifen, soweit dieser nicht als Acker- oder Grünlandfläche im Mehrfachantrag erfasst ist (nur Mittelfranken?).