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Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften

Biologie, Bachelor of Science (B.Sc.)

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5./6. Semester Berufspraktikum

Die Absolvierung eines Berufspraktikums ist nicht verpflichtend, kann aber unter dem Modul "Berufsfelderkundung" angerechnet werden.

Im Vertiefungsstudium können die Anteile der Wahlmodule "Studium Generale" und "Berufsfelderkundung" variieren bzw. beide Module kombiniert werden.

Am Ende müssen beide Anteile (Studium Generale und Berufsfelderkundung) zusammen 12 ECTS/LP ergeben. Es handelt sich bei beiden um unbenotete Module.

Die Anerkennung und Gewichtung eines Berufspraktikums erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Biologie. Hierfür legen Sie die Bescheinigung Ihres Praktikumsbetriebes dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vor. Eine Vorlage für diesen Antrag finden Sie auf der folgenden Seite.

Ein Leistungspunkt (1 LP bzw. ECTS) entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden (i.d.R. wird eine Arbeitswoche mit einem LP vergütet). 

Die Bestätigung über ein absolviertes Praktikum sollte daher möglichst eine Information über die geleistete Arbeitszeit enthalten. Des Weiteren sollten Inhalte und Tätigkeitsschwerpunkte kurz beschrieben werden, damit die Berufsrelevanz beurteilt und Leistungspunkte gerecht vergeben werden können.

Akzeptiert werden alle Praktika, die in engem Zusammenhang zur Biologie und deren Arbeitsfeldern stehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr geplantes Praktikum anerkannt wird, besprechen Sie die Inhalte am besten im Vorfeld mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Biologie.

Ein Berufspraktikum vor Studienbeginn wird vom Prüfungsausschuss nur anerkannt, wenn es unmittelbar vor Beginn des Studiums absolviert wurde.


Beispiele für mögliche Praktikumsgeber:

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Labore, z.B. von Klinken oder private Analyselabore
  • Umweltbehörden, z.B. Obere oder Untere Naturschutzbehörde
  • Vereine, z.B. LBV - Landesbund für Vogelschutz
  • Landschaftspflegeverbände
  • Büros für Umweltplanung/Gutachten

 

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