Promotionsprüfungsverfahren

Zulassung zum Prüfungsverfahren

Um offiziell zum Promotionsprüfungsverfahren zugelassen zu werden, reichen Sie den Antrag auf Zulassung im Dekanat der Fakultät II ein. Bitte klären Sie die notwendigen Details vorab im Gespräch mit den Anlaufstellen im Dekanat (Frau Zigan)! Dort erhalten Sie neben den wichtigsten Informationen auch alle benötigten Formulare zur Antragstellung.

Im Regelfall müssen folgende Anlagen beigefügt werden:

  • 6 gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation (Promotionsordnung beachten und Dekanat kontaktieren) und eine digitale Version inklusive der Erklärung des Promovierenden, dass die Arbeit selbstständig mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln verfasst wurde und erstmals eingereicht wird (Textvorlagen im Dekanat).
  • PDF-Datei mit der Zusammenfassung der Dissertation (deutsch und englisch, je max. 800 Wörter) zur Information für die BayNAT-Mitglieder am Ende des Begutachtungsverfahrens.
  • Von der/dem Dozentin/Dozenten bestätigter Nachweis über die in PEER festgelegten Studienleistungen (Formblatt für die Leistungs-Übersicht im Dekanat erhältlich)
  • Aktueller Lebenslauf
  • Mit Mentorat abgestimmter Vorschlag zu Gutachterinnen/Gutachtern sowie weiteren potentiellen Prüferinnen/Prüfern im Kolloquium (Details dazu im Dekanat)
  • (In bestimmten Fällen: Amtliches Führungszeugnis)
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