In der Angelegenheit der fehlerhaften Schalldruckpegel der BGR wurde ich vom BMWi-Bürgerdialog aufgefordert eine offizielle Anfrage zu stellen. Die E-Mail-Anfrage vom 06.01.2020 mit Fragenkatalog finden Sie hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Twitter-Konversation vom 06.01.2021
https://twitter.com/BMWi_Bund/status/1346831421718089729
wurde ich aufgefordert, mich in dieser Angelegenheit schriftlich an den
Bürgerdialog zu wenden.
Seit März 2020 versuche ich zu klären, weshalb die Infraschalldrücke
der BGR um Größenordnungen über denen anderer Institutionen liegen. Da
die BGR in dieser Frage einen sachlich wissenschaftlichen Dialog
verweigert, das Thema jedoch gerade in der Abstandsdebatte von
Windkraftanlagen von großem öffentlichen Interesse ist, habe ich die
Diskussion im Juli 2020 öffentlich gemacht:
https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/windenergi/gru/html.php?id_obj=156886
Ein gute Zusammenfassung liefert auch der folgende Twitter-Thread:
https://twitter.com/HolzheuStefan/status/1339951300553936896
Ich bitte Sie, die folgenden Fragen mit der Bitte um zeitnahe
Beantwortung an die BGR weiterzuleiten:
1. Im ZDF-Beitrag planet e. "Infraschall - unerhörter Lärm (2018)"
wirft der BGR Mitarbeiter Dr. Lars Ceranna den Landesämtern (insb.
LUBW) indirekt das "Wegmitteln von Infraschallspitzen" vor. Hat die BGR
vor Tätigung dieser Aussage den Dialog mit der LUBW gesucht?
2. Der Vorwurf des "Wegmittelns" ist fachlich nicht haltbar. Die von
der LUBW verwendete Terzpegelberechnung ist eine Summierung und keine
Mittelung. Wurde vor dem plante e.-Bericht das Auswerteverfahren der
LUBW genau studiert?
3. Die LUBW und andere Institutionen haben bei ihren Messungen
Infraschalldrücke von ca. 60dB festgestellt. Die BGR hat in ähnlicher
Entfernung bei kleinerem Windrad über 90dB angegeben. Wie erklären Sie
den Leistungsunterschied von Faktor 1000?
4. Ein 90dB re. 20 µPa SPL-Signal ist ein Sinus mit 0,89 Pa Amplitude.
Das Bandpass gefilterte Primärsignal zeigt jedoch nur Ausschläge von
0,08 Pa. Die Summe der Einzelsignale muss das Primärsignal ergeben. Wie
soll dies möglich sein, wenn ein Einzelsignal bereits mehr als die 10-
fache Amplitude des Gesamtsignals aufweist?
5. Für die Hochrechnung der Schalldrücke auf größere Windräder wurde
die Vestas V47 mit 200kW angesetzt. Tatsächlich arbeitet die Vestas V47
bei 26rpm mit einem 660kW Generator. Warum wurde die falsche Leistung
verwendet?
6. Die Diskrepanz der Schalldruckpegel wird auf Windwahn.com genutzt,
um Zweifel an der Rechtschaffenheit der Landesämter (insb. LUBW) zu
schüren. Ich habe die BGR mehrmals auf derartige Publikationen auf
Windwahn.com hingewiesen. Hat die BGR versucht, die Diskrepanz
ihrerseits aufzuklären?
7. Plant die BGR (nach Klärung des Sachverhalts), sich öffentlich bei
der LUBW für die Aussage im ZDF-Beitrag zu entschuldigen?
Die Fragen werde ich auf meiner Seite veröffentlichen und auch über
Twitter publik machen.
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Holzheu
08.08.2024 Artikel in VGBE Energy: Infraschall von Windenergieanlagen – Viel Lärm um nichts |