Hinweis: Diese Seite gibt die Meinung des Autors Dr. Stefan Holzheu wieder. Es ist kein offizieller Standpunkt des BayCEER oder der Universität Bayreuth. Die Seite erhebt den Anspruch der wissenschaftlichen Korrektheit. Für Hinweise auf eventuell irreführende oder nachweisbar falsche Aussagen bin ich dankbar. Änderungen dieser Seite werden transparent im Änderungsverlauf am Ende der Seite vermerkt.

Windwahn.com und Infraschall:
Statt Wissenschaft - Papier, Schere und Photoshop

Nach den beiden Faktenchecks über Vernunftkraft (vgl. Faktencheck: Vernunftkraft über Infraschall, Faktencheck #2: Vernunftkraft und Infraschall) analysiere ich in diesem Beitrag, wie wissenschaftlich die Ausführungen von Windwahn.com zum Thema Infraschall und Windenergie sind. 

Windwahn bezeichnet sich selbst als "IIP – Internationale Informationsplattform", obwohl der Großteil der Beiträge nur in deutscher Sprache verfügbar ist. Um die Bedeutung des Infraschallthemas für Windwahn zu erkennen, genügt es das Stichwort "Windwahn" bei Google einzugeben. Sofort bekommt man Infraschall als Hauptpunkt angezeigt. Windwahn veröffentlicht regelmäßig Beiträge zum Thema Infraschall. Die Auflistung der Beiträge umfasst inzwischen 17 Seiten mit jeweils zehn Artikeln pro Seite.

Um einen Eindruck von der Qualität zu bekommen, werde ich ein paar der neueren Artikel herausgreifen.

Papierblättchenversuch von Dr. Hübner

Dr. Hübner (lt. Windwahn Dipl. Physiker) ist einer der fleißigsten Schreiber zum Thema Infraschall bei Windwahn. Sein Papierblättchenversuch geht wie folgt:

  1. Man nehme ein 80g-Papier und schneide ein 1x1cm großes Blättchen heraus.
  2. Das Blättchen lässt man aus kurzer Distanz auf die Hand fallen.
  3. Jeder wird das Blättchen auf der Hand spüren.
  4. Die Auflage des Blättchens entspreche einer lokalen Druckänderung von 0,8Pa (~80g/m²).
  5. Damit sei bewiesen, dass Menschen Infraschall mit Druckänderungen von weniger als einem Pascal spüren können.

Papierblättchenversuch von Dr. Hübner - Windwahn.comAbbildung 1: Papierblättchenversuch aus Was hat das Papierblättchen mit der Windkraft zu tun?

Wenn man nicht wüsste, dass dieser Versuch tatsächlich ernst gemeint ist, könnte man darüber lachen. Das Papierblättchen wird auf der unebenen Hautoberfläche ziemlich genau auf drei Härchen oder Hautschuppen aufliegen. Über diese Punkte entstehen lokal deutlich höhere Kräfte. Dies ist absolut nicht vergleichbar mit einem gleichmäßigen Druck, der über Gase oder Flüssigkeiten ausgeübt wird. Dazu ein kleines Gegenexperiment:

  1. Sie stehen in einem 5x10m Swimmingpool.
  2. Am anderen Ende steigt ein 70kg schwerer Mensch ins Wasser.
  3. Durch die Wasserverdrängung (70l) steigt der Wasserspiegel um 1,4mm.
  4. Dieser Wasserspiegelanstieg entspricht einer Druckänderung von 13,7Pa.
  5. Obwohl die Druckänderung mehr als das 17-fache des Papierblättchenversuchs beträgt, merken Sie davon nichts.

Ebenso führt das Schließen und Öffnen von Türen (vgl. Physik des Infraschalls eines Windrad) zu Druckpulsen von mehreren Pascal, ohne dass wir in der Lage wären, diese Druckpulse wahrzunehmen. Bei den Versuchen der VTT (06/2020 - Infrasound Does Not Explain Symptoms Related to Wind Turbines) konnten die Versuchspersonen den applizierten Infraschall nicht spüren, obwohl Schalldrücke von über 100dB angewendet wurden.

Wie mehrfach betont, ist auch für Infraschall das Ohr das mit Abstand empfindlichste Organ. Wir können Infraschall immer zuerst hören und erst bei sehr großen Schalldrücken spüren. Ein Spüren ohne Hören gibt es dagegen nicht (vgl. Leventhall, Geoff. (2006). Infrasound from Wind Turbines – Fact, Fiction or Deception. Canadian Acoustics - Acoustique Canadienne. 34. 29-36.).

Besondere Bedeutung der BGR-Berechnungen

Eigentlich werden bei Windenergieanlagen in vernünftigen Abständen (>600m) zur Wohnbebauung die 0,8Pa des Papierblättchenversuchs bei weitem nicht erreicht. Selbst in 300m Abstand sind die Druckpulse eher in der Größenordnung von 0,2Pa (vgl. Physik des Infraschalls eines Windrad). Dr. Hübner nutzt jedoch nicht Messergebnisse sondern die Berechnungen der BGR als Beleg für die durch Windkraftanlagen erzeugten Druckänderungen.

Papierblättchen und BGR-Schalldrücke

Abbildung 2: Folie 3 aus Neue Präsentation von Dr. Hübner zur “Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windkraftanlagen”

Herrn Hübner fällt auch auf, dass die BGR-Werte deutlich über den Schalldruckpegeln liegen, die z.B. das LUBW oder das UBA in Messungen an Windenergieanlagen ermittelt haben. Er wertet dies als Beleg, dass Behörden systematisch die Gefährlichkeit des Infraschalls von Windenergieanlagen verschleiern. Dazu hat er bereits mehrere Artikel verfasst:

Auch in seiner auf Windwahn.com verfügbaren Präsentation wird dies thematisiert:

Dr. Hübner Windwahn.com - Folie 14Abbildung 3: Folie 14 aus Neue Präsentation von Dr. Hübner zur “Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windkraftanlagen”

In der abgebildeten Folie hat Herr Hübner für seinen Vergleich die falsche BGR-Linie erwischt (grün == 16 * 1800 kW). Er hätte die dunkelblaue (1 * 1800 kW) verwenden müssen. Trotzdem bleibt ein Unterschied von 40dB, was tatsächlich sehr viel ist (Faktor 100 auf Schalldruck bzw. Faktor 10.000 auf Schallenergie).

Die Diskrepanz zwischen den Messergebnissen der LUBW/UBA und der BGR waren schon mehrfach Thema auf diesen Seiten. Ich komme jedoch abweichend zu Dr. Hübner zum Ergebnis, dass der Fehler nicht bei der LUBW oder dem UBA sondern bei der BGR liegt. Die BGR hat zwar korrekt gemessen. Ihre Schalldruckberechnung beinhaltet jedoch einen gravierenden Rechenfehler von 30dB (vgl. Warum die Schalldrücke der BGR falsch sind). Zu diesem Rechenfehler kommt noch ein Normierungsfehler, da das vermessene Windrad 660kW statt wie angegeben 200kW hatte. Die Schalldruckpegel, auf die sich Dr. Hübner bezieht, sind somit um mindestens 35dB zu hoch.

Infraschall Grenzwert aus der Studie von Prof. Vahl

Natürlich findet sich auch die Studie von Prof. Vahl auf den Seiten von Windwahn.com. Die Studie wird gleich mehrmals aufgegriffen:

Zur Vahl-Studie habe ich eine eigene Diskussionsseite verfasst (vgl. Diskussionsseite: Studie Prof. Vahl). Dort führe ich aus, warum die Studie in meinen Augen keine Relevanz im Bezug auf Infraschall von Windenergieanlagen hat.

Der von der Studie Vahl vorgeschlagene Grenzwert von 90dB wurde sofort von Windwahn aufgenommen. Mit Hilfe der (falschen) Modellwerte der BGR leitet z.B. Dr. Kaula von der DSGS e.V. Abstandsforderungen ab:

90dB aus Vahl mit BGR-Berechnungen

Abbildung 4: Grafik der BGR. Die Abstandslinien wurden on Dr. Kaula hinzugefügt (aus Vahl-Studie III – Schädigung der Herzfunktion unter Infraschallbelastung)

Wie ausgeführt sind die SPL-Werte der BGR jedoch um mindestens 35dB zu hoch. Schiebt man die Kurven um 35dB nach unten, ergeben sich mit der Betrachtung von Dr. Kaula bei einem Windpark von 16x1800kW ein Abstand von weniger als 200m. Aber ein 200m Abstand zu 16 Windrädern ist gar nicht definiert. In diesem Bereich sind die BGR-Kurven sinnlos. Die BGR-Berechnungen verorten alle Windräder in einem Punkt. Diese Näherung ist nur für Abstände sinnvoll, die deutlich größer sind als die Abstände der Windräder im Windpark. Auch wenn der Vahl-Grenzwert in meinen Augen unsinnig ist, zeigt sich, dass die Windenergie mit diesem Grenzwert kein Problem hätte.

Manipulierte Originalgrafiken

Dr. Kaula hat dem Grenzwert der Vahl-Studie noch einen weiteren Artikel gewidmet: Dr. Stephan Kaula: Kommentar zur LUBW-“Studie”. In diesem Beitrag extrapoliert Herr Kaula von Hand Schalldruckmessungen der LUBW auf höhere Windgeschwindigkeiten:

Dr. Kaula - LUBW

Abbildung 5: Von Dr. Kaula manipulierte Grafik der LUBW aus Dr. Stephan Kaula: Kommentar zur LUBW-“Studie”

Die untere Grafik würde ich als Datenfälschung bezeichnen! Herr Kaula hat die Originalbeschriftung "Schallpegel in dB(G) bzw. dB(A)" in "Schallpegel in dB z (unbewertet)" abgeändert und die Achse um 12dB nach unten verschoben, damit höhere dB-Werte entstehen!

Hier die Orginalabbildung der LUBW:

Original-Grafik LUBW

Abbildung 6: Originalabbildung der LUBW (Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen

Im Text (nicht in der Legende) erklärt Herr Kaula zwar die Verschiebung, die Ausführungen sind jedoch abenteuerlich. Herr Kaula hat offensichtlich die G-Bewertung nicht verstanden. Die G-Bewertung hat ihr Maximum bei 20Hz. Dieses liegt aber nicht wie Herr Kaula behauptet 10dB unter sondern 9dB über den unbewerteten Schalldruckpegeln. Bei 16Hz sind es 7,7dB (DIN 45680:2020). Folgt man der Argumentation von Herrn Kaula, hätte man die Skala in die andere Richtung verschieben müssen!

Eine einfache Umrechnung von dB(G) in dB(Z) ist nur für Einzelfrequenzen möglich. Die Messungen enthalten jedoch eine Mischung aus Frequenzen. Zur Umrechnung von dB(G) in dB(Z) braucht man die genaue Frequenzverteilung. Diese liegt hier nicht vor. Auch übersieht Herr Kaula den entscheidenen Punkt der LUBW-Publikation: Die Infraschallpegel nehmen auch dann mit der Windgeschwindigkeit zu, wenn sich das Windrad nicht dreht. Der Wind ist die mit Abstand größte Infraschallquelle (vgl. Infraschall in den Alpen).

Herr Kaula betreibt in diesem Beitrag die typische Rosinenpickerei, die wir von Klimawandelleugnern kennen (siehe Fazit). Er hat aus fünf Messungen der LUBW gezielt die Messung ausgewählt, die die kleinste Windgeschwindigkeitsspanne, die stärkste Zunahme und die wenigsten Messpunkte mit abgeschaltetem Windrad aufweist. Für ein anderes Windrad sieht die Grafik wie folgt aus:

Original-Grafik LUBW #2

Abbildung 7: Weitere Originalabbildung der LUBW (Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen

Man erkennt eine leichte Zunahme des G-Pegels mit der Windgeschwindigkeit. Diese erfolgt unabhängig davon, ob das Windrad sich dreht (Gesamtgeräusch) oder nicht (Hintergrundgeräusch). Man sieht auch gut, dass der Betrieb des Windrads den Schallpegel in 650m nicht nenneswert erhöht. Dieser Fakt passte natürlich nicht in die Argumentation von Herrn Kaula und wurde entsprechend nicht erwähnt.

Fazit:

Im Faktencheck: Vernunftkraft über Infraschall hatte ich gezeigt, wie Vernunftkraft Falschinformationen zu Infraschall und Windenergie verbreitet. Doch im Vergleich zu Windwahn wirkt Vernunftkraft fast schon "seriös". Windwahn liefert absurd anmutende "Beweise" für die postulierte Wahrnehmbarkeit von Infraschall (Papierblättchenversuch). Es wird durchgehend mit falschen Schalldruckpegeln der BGR argumentiert. Korrekte Messungen der LUBW oder der UBA werden pauschal als falsch oder ungeeignet eingestuft. Die Autoren der Beiträge zeigen ein eklatantes Wissensdefizit im Bereich der Schallphysik. Und selbst vor Fälschung von Originalgrafiken schreckt man nicht zurück.

Der kurze Blick in die Veröffentlichungen von Windwahn zeigt, dass die Windkraftgegner-Organisationen sehr eng zusammenarbeiten. Offensichtlich nutzt auch die DSGS e.V. windwahn.com als Plattform. Letzte Woche wurde ich vom Vorstand der DSGS e.V. angeschrieben. In der e-Mail beklagte sich Herr Jaeger, dass ich die DSGS e.V. auf meiner Seite "EIKE, Windwahn & Co." als Klimawandelleugner bezeichne. Ich belege meine Ausführungen mit einem Zitat aus der DSGS e.V-Studie. Autor der Studie ist Dr. Kaula (siehe oben). Die Beiträge, die Herrn Kaula mit dem Briefkopf der DSGS e.V. auf Windwahn.com veröffentlicht hat, haben meine Einschätzung der DSGS e.V bezüglich Wissenschaftlichkeit und Wahrheitsliebe nur verstärkt.

Insgesamt wird klar, dass Windwahn sicherlich keine "internationale Informationsplattform" ist. Alle geprüften neueren Beiträge beinhalten haarsträubende Fehler, Falschaussagen bis hin zu Fälschungen von Originalgrafiken. Vielleicht wäre nationale Desinformationsplattform eine treffendere Bezeichnung. Die Autoren (Dr. Hübner, Dr. Kaula) schwingen sich auf zu "Experten" und meinen, seriösen Wissenschaftlern grundlegende Fehler nachweisen zu können. Tatsächlich mangelt es diesen "Experten" von Windwahn schon an einem grundlegenden Physikverständnis. Leider sehen wir Wissenschaftler diese "selbsternannten Experten" in sehr vielen Bereichen (Corona, Klimawandel, ...). Es ist mühsam, aber ich kann die Bevölkerung nur warnen, auf windwahn.com nach Informationen zu suchen.

 

Ergänzung 16.12.2020

Inzwischen gibt es einen Kommentar von Dr. Hübner zu meinen Ausführungen. Das zeigt zumindest, dass meine Seite auch von Windkraftgegnern gelesen wird :-).

Etwas wirklich substantielles steht nicht drin. Das spannendste am Kommentar ist, der letzte Absatz. Es geht um meine Aussage, dass die Schalldruckpegel der BGR um mindestens 35dB zu hoch sind:

Im Internet kursiert ein weit verbreiteter Kommentar von einer durchaus fachkundigen promovierten Person (die sich als „Wissenschaftlicher Reviewer“ und „Fakten-Checker“ bezeichnet und unter der Marke einer bayerischen Universität operiert), welche die Ergebnisse der BGR als falsch bezeichnet.

Ein Bundestagsabgeordneter der CDU hat dies zum Anlass genommen, um bei BGR die Anfrage zu stellen, ob BGR weiterhin zu seinen Projektaussagen steht. Zur Projektaussage gehört auch das von mir genutzte Diagramm (mit 100 dB in 700 m Entfernung). In der ausführlichen Antwort der BGR verteidigt BGR Ihre Publikationen und sieht keinen Anlass zu Änderungen. Zum genannten Diagramm gibt BGR detaillierte Hinweise, mit welchen Einschränkungen dies zu nutzen ist (dazu gehört insbesondere, dass ein Windpark nicht idealisiert in einem Punkt zusammengefasst werden kann, dass im Diagramm die Zweite Harmonische des Druckpulses dargestellt ist und dass sich ein stabiles Schalldruckfeld erst etwa in drei Wellenlängen Entfernung entsprechend hier 800 m ausgebildet hat). Zur Übertragung der Ergebnisse hinsichtlich der Wirkung auf den Menschen enthält sich BGR, denn diese Frage liegt nicht im Verantwortungsbereich der BGR.

Anscheinend verteidigt die BGR weiterhin ihre falschen Zahlen. Das wird langsam absurd. Der Fehler ist offensichtlich. Jeder mit einem Bachelor in Physik sollte diesen Fehler nachvollziehen können. Die Berechnungen der BGR verletzten das grundlegende physikalische Prinzip der Energieerhaltung (vgl. Der Rechenfehler der BGR in zwei Grafiken).

 

Dr. Stefan Holzheu, letzte Änderung 16.12.2020 22.00 Uhr.

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Änderungsverlauf:

15.11.2020 10:00 Uhr
- Veröffentlichung der ersten Version

16.12.2020 22:00 Uhr
- Ergänzung Link zu Kommentar von Dr. Hübner

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