Mentorat

Sowohl die PEER-Ordnung als auch die BayNAT-Promotionsordnung setzen eine Betreuung durch ein dreiköpfiges Mentorat für jede/n Promovierende/n voraus. Die Promotionsordnung der BayNAT behandelt eine mögliche Zusammensetzung des Mentorats sehr ausführlich.

Die Mentoren und/oder Mentorinnen für das Promotionsprojekt werden bereits bei der Aufnahme in das Programm vorgeschlagen. Bewerber/innen sollten sich daher vorab mit potentiellen Mentoren und Mentorinnen in Verbindung setzen, um ihre Bereitschaft und fachliche Eignung für das Vorhaben abzusprechen. Offiziell bestellt der BayNAT-Direktor nach erfolgreicher Aufnahme das Mentorat.

Zusammensetzung

Das Mentorat besteht in der Regel aus drei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, die das Forschungsthema aus verschiedenen Blickwinkeln fachlich betreuen können.

  • Der Betreuer/die Betreuerin der geplanten Promotionsarbeit ("Gutachter/in der Dissertation") muss prüfungsberechtigter Hochschullehrer/in der Graduiertenschule sein (Professor/innen, Junioprofessor/innen, Habilitierte und im Habilitations-Verfahren Stehende). Er/Sie übernimmt in der Regel den Vorsitz des Mentorats.

  • Als weitere Mentorinnen/Mentoren kommen prüfungsberechtigte und (maximal ein) nicht prüfungsberechtigtes promoviertes Mitglied in BayNAT (Assistenten, PostDocs) in Frage.

  • Mindestens zwei Mitglieder sollen dem Promotionsprogramm PEER an der Universität Bayreuth angehören. Eine/r davon muss Univ.-Professor/in an der UBT sein (Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayHSchPG, kein/e Juniorprofessor/in).

  • Ein nicht der BayNAT angehörende(r) externe Mentorin/externer Mentor ist auf Antrag bei dem/der Direktor/in möglich, der über die Zulassung entscheidet. Mitglieder der BayNAT aus anderen Fachbereichen (Mathe, Physik, Chemie, Informatik, Geographie...) gelten hier nicht als "extern".

Kann ein/e Mentor/in die Arbeit nicht mehr betreuen, so benennt der/die Direktor/in (auf Vorschlag des Promovierenden nach Abstimmung mit dem Mentorat) ein Ersatzmitglied. Die Ordnung lässt die Gründe für den Rückzug aus dem Mentorat offen.

Aufgaben

Mit dem/der Betreuer/in ist eine "Betreuungsvereinbarung" abzuschließen. Für die Förderung im Rahmen der UBT Graduate School ist diese ebenfalls verpflichtend.

Eine Aufgabe des Mentorats ist die Beratung der/des Promovierenden in der Forschung. Umgesetzt wird dies formell durch die Diskussion des im Programm vorgesehenen Forschungsplans und der jährlichen Zwischenberichte. Aber auch im ungeregelten Forschungsalltag stehen die Mentoren/Mentorinnen - insbesondere der/die Betreuer/in der Arbeit - für Fragen und Probleme zur Verfügung.

Hilfestellung gibt das Mentorat außerdem bei der Auswahl von Leistungen wie Lehrveranstaltungen, möglichen Auslandsaufenthalten und Konferenzen. Es trägt Sorge, dass eine ausgewogene Mischung aus dem im Promotionsprogramm geregelten Leistungskatalog zusammengestellt wird, um sowohl fachliche Kompetenzen als auch die Verbesserung der so genannten „Schlüsselkompetenzen“ zu fördern.
Die Leistungen werden durch das Mentorat (bzw. den/die Betreuer/in) bei der Zulassung zur Promotionsprüfung formell vorgeschlagen und durch das Leitungsgremium bestätigt.

Das Mentorat betreut die/den Promovierende/n auch beim Verfassen der Dissertation. Der Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation sollte mit dem Mentorat abgesprochen werden.

Promovierende/r und Mentorinnen/Mentoren treffen sich dazu regelmäßig - sinnvollerweise mindestens einmal im Semester. 

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