Zum Abschluss: die Promotion
Ist die Doktorarbeit fertig gestellt, können die letzten Schritte zur Promotion getan werden. Ausführlich beschrieben werden diese in der Promotionsordnung der BayNAT, § 7-16.
Im folgenden ist der Ablauf des Verfahrens mit den nötigen Formularen und Hilfestellungen zusammengefasst (Unterpunkte im Menü links):
Unterschiede zur Promotion außerhalb eines Promotionsprogramms
Das Promotionsverfahren ist an den Ablauf der parallel weiter geltenden Promotionsordnung der Fakultät II angeglichen, mit folgenden wesentlichen Unterschieden:
Das PEER Leitungsgremium übernimmt die Aufgaben der Promotionskommission, der BayNAT-Direktor die des Dekans. Um den Kommunikationsfluss kümmert sich weiterhin das Dekanat.
Für die Zulassung sind die im Programm erworbenen Leistungspunkte nachzuweisen, und 4 (statt 6) Exemplare der Doktorarbeit einzureichen. Die bereits beim Eintritt in BayNAT nachgewiesenen Zeugnisse entfallen.
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens 4 (statt 5) Mitgliedern, drei davon sind in der Regel durch die Betreuung im Mentorat schon langfristig mit der Thematik des Prüflings vertraut.
Die Doktorprüfung ist im Regelfall - statt nur auf Antrag - universitätsöffentlich. Auf Antrag kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Regeln zur Veröffentlichung der Dissertation sind aktualisiert worden.
Einige Fristen im Verfahren wurden zugunsten der Promovierenden zeitlich gestrafft.

