Uni-Bayreuth

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Zum Abschluss: die Promotion

Ist die Doktorarbeit fertig gestellt, können die letzten Schritte zur Promotion getan werden. Ausführlich beschrieben werden diese in der Promotionsordnung der BayNAT, § 7-16.

Im folgenden ist der Ablauf des Verfahrens mit den nötigen Formularen und Hilfestellungen zusammengefasst (Unterpunkte im Menü links):

 

Unterschiede zur Promotion außerhalb eines Promotionsprogramms

Das Promotionsverfahren ist an den Ablauf der parallel weiter geltenden Promotionsordnung der Fakultät II angeglichen, mit folgenden wesentlichen Unterschieden:

Das PEER Leitungsgremium übernimmt die Aufgaben der Promotionskommission, der BayNAT-Direktor die des Dekans. Um den Kommunikationsfluss kümmert sich weiterhin das Dekanat.

Für die Zulassung sind die im Programm erworbenen Leistungspunkte nachzuweisen, und 4 (statt 6) Exemplare der Doktorarbeit einzureichen. Die bereits beim Eintritt in BayNAT nachgewiesenen Zeugnisse entfallen.

Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens 4 (statt 5) Mitgliedern, drei davon sind in der Regel durch die Betreuung im Mentorat schon langfristig mit der Thematik des Prüflings vertraut.

Die Doktorprüfung ist im Regelfall - statt nur auf Antrag - universitätsöffentlich. Auf Antrag kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Die Regeln zur Veröffentlichung der Dissertation sind aktualisiert worden.

Einige Fristen im Verfahren wurden zugunsten der Promovierenden zeitlich gestrafft.

Letzte Änderung 05.05.2011