Dissertationsabgabe

Ist die Dissertation fertig gestellt, können die letzten Schritte zum Abschluss der Promotion eingeleitet werden. Ausführlich beschrieben werden diese in der BayNAT Promotionsordnung.

Es ist sinnvoll und gewünscht, mit dem Dekanats BCG Kontakt aufzunehmen, um alle Formalitäten zu besprechen und die Unterlagen für das Promotionsprüfungsverfahrens ausgehändigt zu bekommen. Hier erfährt man auch die Sitzungstermine des PEER-Leitungsgremiums. Die Dissertation muss mindestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung eingereicht werden.

Der Ablauf des Prüfungsverfahrens ist unter folgenden Punkten zusammengefasst:

Unterschiede zur Promotion außerhalb eines Promotionsprogramms

Das Promotionsprüfungsverfahren ist an den Ablauf der parallel weiter geltenden Promotionsordnung der Fakultät II angeglichen, mit folgenden wesentlichen Unterschieden:

Das PEER Leitungsgremium übernimmt die Aufgaben der Promotionskommission, der BayNAT-Direktor die des Dekans. Um den Kommunikationsfluss kümmert sich weiterhin das Dekanat.

Für die Zulassung sind die im Programm erworbenen Leistungspunkte nachzuweisen.

Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Drei Mitglieder des Prüfungsausschusses können die Mentorinnen/Mentoren, die schon langfristig mit der Dissertation des Promovierenden vertraut sind, sein.

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