Kolloquium - Doktorprüfung

Das Kolloquium ist eine wissenschaftliche Aussprache zum Thema der Dissertation und verwandter Fachgebiete. Es dauert mindestens 60 und maximal 120 Minuten und besteht aus einem wissenschaftlichen Vortrag von ca. 20-30 Minuten über die Dissertation und einer ausführlichen Diskussion im Anschluss.

Die Universitätsöffentlichkeit ist zum Kolloquium zugelassen, außer die/der Promovierende*r bestimmt innerhalb einer Woche nach der schriftlichen Einladung, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll.

Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet das Kolloquium, sie/er verfasst außerdem die "Niederschrift" (das Protokoll). Es ist sinnvoll, mit der/dem Vorsitzenden die Verwendung von Medien vorab zu klären - in nicht öffentlichen Prüfungen kann der Vortrag zum Teil mit Postern und/oder Tafelanschrieben anstatt mit den gewohnten PowerPoint-Folien illustriert werden.

Benotung

Die Benotung des Kolloquiums erfolgt nach nicht öffentlicher Aussprache unter den Prüfern. Wenn sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses nicht auf eine einheitliche Bewertung einigen können, so errechnet sich die Note als arithmetisches Mittel der entsprechenden Einzelnoten.

Um das Kolloquium zu bestehen, muss mindestens die Note 3,0 erreicht werden. Andernfalls kann innerhalb eines Jahres nach Mitteilung des Nichtbestehens eine Wiederholung schriftlich beantragt werden.

Die Gesamtnote der Promotion ergibt sich aus der Summe der doppelt gewichteten Note der Dissertation und der einfachen Note des Kolloquiums geteilt durch 3. Sie wird der/dem Promovierenden nach dem Kolloquium von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mündlich eröffnet.

 

Notenschema:

0 mit Auszeichnung      summa cum laude
0,1 bis 1,5    sehr gut magna cum laude
1,6 bis 2,5 gut cum laude
2,6 bis 3,0 befriedigend rite
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