Ist die Dissertation ordnungsgemäß veröffentlicht, stellt die/der BayNAT-Direktor*in eine in deutscher Sprache abgefasste Urkunde über die bestandene Doktorprüfung sowie eine englischsprachige Übersetzung aus.
Die Urkunde bestätigt die erfolgreiche Promotion mit Angabe des Titels der Dissertation und der Gesamtnote. Sie wird von der/dem BayNAT-Direktor*in und von der/dem Präsidentin/Präsidenten der Universität Bayreuth unterzeichnet. Das Datum der Urkunde ist das Datum des Kolloquiums. Die Urkunde wird von der/dem BayNAT-Direktor*in überreicht - damit ist die Promotion vollzogen und der Doktortitel rechtskräftig.
Nach Abschluss des Promotionsverfahrens kann die/der Promovend*in auf Wunsch im Dekanat Einsicht in die Promotionsunterlagen nehmen. Hierzu gehören die Gutachten und das Protokoll zum Kolloquium.