Uni-Bayreuth

Sprungmarken

 

Einreichung der Dissertation und Antrag auf Zulassung zur Promotion

Um offiziell zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden, müssen fünf Exemplare der Dissertation (ein Belegexemplar für das Dekanat sowie vier weitere für die beiden Gutachter, den Vorsitzenden und das weitere Mitglied der Prüfungskommission; werden mehr als 4 Mitglieder in der Prüfungskommission gewünscht, müssen entsprechend mehr Exemplare abgegeben werden) zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Zulassung (addressiert an den Direktor der Graduiertenschule) im Dekanat der Fakultät II eingereicht werden.

Folgende Anlagen müssen beigefügt werden:

Erklärungen des Kandidaten, dass die Arbeit selbstständig mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln verfasst wurde und erstmals eingereicht wird Muster (.doc)
Vom Mentor bestätigter Nachweis über die in PEER festgelegten Studienleistungen (inklusive vollständige Liste der Leistungsnachweise im BayNAT Formblatt) Muster (.doc)
Aktueller Lebenslauf
Falls die Exmatrikulation mehr als drei Monate zurückliegt und der Bewerber nicht im Staatsdienst steht: Amtliches Führungszeugnis
Mit Mentorat abgestimmter Vorschlag zu Gutachtern sowie weiteren potentiellen Prüfern im Kolloquium (nicht in der Ordnung festgelegt, aber üblich und sinnvoll) Muster (.doc)
PDF-Datei mit der Zusammenfassung der Dissertation (deutsch und englisch) zur Information der BayNAT-Mitglieder am Ende des Begutachtungsverfahrens
 

Letzte Änderung 05.05.2011